„Mit der Aktivpension setzt die Bundesregierung mit Bundeskanzler Christian Stocker an der Spitze einen wichtigen Schritt für mehr Leistungsgerechtigkeit und Entlastung und ein zentrales Anliegen der Volkspartei wird auf den Weg gebracht: längeres Arbeiten spürbar attraktiver zu machen und gleichzeitig unser Pensionssystem nachhaltig zu entlasten. Die neue Regelung unterstreicht den Leistungsgedanken und bringt positive Effekte für den Arbeitsmarkt.“, berichten die VP Abgeordneten des Bezirkes Gmünd, NR Diesner-Wais, BR Göll und BR Stark.
Schon heute arbeiten 150.000 Menschen über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus, diese werden künftig stärker entlastet. Die Aktivpension soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
NR Martina Diesner-Wais: „Künftig gilt: Wer über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeitet, soll künftig einen Steuerfreibetrag von 15.000 Euro pro Jahr erhalten. Das gilt für Weiterarbeit in der Pension als auch für das Aufschieben des Pensionsantritts.“
„Beim Zuverdienst in der Pension steht der Freibetrag dann zu, wenn 40 Versicherungsjahre bzw. 34 Versicherungsjahre bei Frauen erworben wurden. Da sich das Pensionsantrittsalter für Frauen erhöht, werden die notwendigen Versicherungsjahre ebenfalls jährlich ansteigen und bis 2033 auf dasselbe Niveau wie jenes der Männer angeglichen. Wer beispielsweise eine Bruttopension von 2.000 Euro pro Monat bezieht und 2.000 Euro brutto pro Monat dazuverdient, spart sich 7.668 Euro pro Jahr“, erläutert BR Margit Göll.
Wer über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten möchte, soll dafür auch steuerlich belohnt werden. Konkret bedeutet das, dass bis zu 15.000 Euro pro Jahr steuerfrei dazuverdient werden können. „Wer den Pensionsantritt aufschiebt und weiter beispielsweise 3.200 Euro brutto pro Monat verdient, spart sich 6.805 Euro pro Jahr. Bei 4.000 Euro brutto pro Monat beträgt die Ersparnis 7.269 Euro pro Jahr“, rechnet BR Sebastian Stark vor.
Die drei sind sich einig: „Das ist ein starkes Signal an all jene, die bereit sind, länger beruflich tätig zu sein. Diese Maßnahme entlastet nicht nur unsere Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, sondern stärkt auch unser gesamtes Pensionssystem. Gleichzeitig wirkt sie dem Fachkräftemangel entgegen und unterstützt damit unseren Wirtschaftsstandort sowie unsere Unternehmen.“




