"In ganz Österreich wurde in den letzten Jahren ein massiver Anstieg an Mindestsicherungsbeziehern und Kosten verzeichnet. Alleine im Jahr 2013 wurden in Niederösterreich 47 Mio. Euro für 21.500 Mindestsicherungsbezieher aufgewendet, 2016 waren es 74 Mio. Euro für 30.000 Bezieher. Für 2017 werden 95 Mio. Euro für 34.000 Bezieher prognostiziert. All das war für uns Grund genug seit 2015 drei konkrete Reformschritte bei der Mindestsicherung einzuleiten. Für uns ist klar: Wir wollen für die Schwächsten da sein und nicht für die Frechsten. Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein. Dank unserer gesetzten Schritte können wir erstmals seit 15 Jahren eine Trendumkehr bei den Mindestsicherungsbeziehern sowie bei den Kosten verzeichnen. So haben von März auf April 2017 1.100 Personen weniger die Mindestsicherung bezogen. Ebenfalls wurde von März auf April 2017 ein Rückgang bei asylberechtigten Beziehern um 400 auf 5.700 verzeichnet. Bei den Kosten waren für 2017 insgesamt 95 Mio. prognostiziert, jedoch gehen wir nunmehr davon aus, dass wir diesen Wert 2017 als auch 2018 unterschreiten werden - um 5 Mio. Euro im Jahr 2017 und um 15 Mio. Euro im Jahr 2018", informiert der Landesgeschäftsführer der Volkspartei NÖ Bernhard Ebner.
Die Reformschritte seit 2015 im Überblick
Zu den Reformschritten: 2015 wurde das erste Paket beschlossen - dazu gehören der Wiedereinsteigerbonus, die Möglichkeit Sachleistungen zu gewähren und die Mitwirkungspflicht von Finanzbehörden. Das zweite Paket folgte 2016: Die Deckelung der Mindestsicherung pro Haushalt mit 1.500 Euro, eine reduzierte Mindestsicherung für jene Personen, die in den letzten 6 Jahren kürzer als 5 Jahre in Österreich gelebt haben, eine Integrationsverpflichtung und zudem die Möglichkeit Mindestsicherungsbezieher für gemeinnützige Tätigkeiten im Sinne der Allgemeinheit in ihrer Heimatgemeinde heran zu ziehen. Der dritte Schritt wurde in der letzten Landtagssitzung gesetzt: Durch die Kündigung der Ländervereinbarung aus dem Jahr 1976 werden ab 2018 zusätzlich 6 Mio. Euro eingespart. Bisher musste bei einem Wohnortwechsel ein Kostenersatz an andere Länder bezahlt werden, wovon ausschließlich Wien profitierte.
Modell mit Anreizen und Hilfestellung, aber auch Kontrolle und Sanktionen
"Niederösterreich hat mit der neuen Mindestsicherung ein Modell geschaffen, das nicht nur Anreize und Hilfestellung gibt, sondern auch Kontrolle und Sanktionen beinhaltet. Das ist deshalb notwendig, weil wir damit für Gerechtigkeit für die Steuerzahler sorgen und gleichzeitig vollste Unterstützung für jene Menschen gewährleisten, die Hilfe aus der Mindestsicherung benötigen. Dennoch soll die Mindestsicherung kein bedingungsloses Grundeinkommen sein und zur sozialen Hängematte werden", so Riedl, der das Thema als Vertreter der Gemeinden seit Jahren intensiv begleitet. 50% der Kosten für die Mindestsicherung werden aus den laufenden Gemeindebudgets bezahlt. Um Irrtümer vorzubeugen, startet der Gemeindebund eine Informationsoffensive in allen NÖ Gemeinden. Damit sollen alle Unklarheiten beseitigt werden.
Das neue Modell in der Praxis
"In der Stadtgemeinde Korneuburg verrichten aktuell 10 Personen gemeinnützige Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Pflege von öffentlichen Flächen oder unterstützende Tätigkeiten im Rathaus im Ausmaß von 16 Stunden. Damit wollen wir sie wieder an eine geregelte Arbeitszeit heranführen. Bei laufenden Informationsveranstaltungen in der Gemeinde erhalten alle BMS-Bezieher Informationen. Für jene Personen, die einer gemeinnützigen Tätigkeit nicht nachgehen wollen, gibt es klare Sanktionen", erklärt Christian Gepp, Bürgermeister von Korneuburg aus der Praxis.