Die Richtlinien der 15a-Vereinbarung sehen unter anderem vor: Es dürfen bei der Finanzgebarung keine vermeidbaren Risiken eingegangen werden, wie zum Beispiel Kreditaufnahme nur zum Zweck der Veranlagung oder Derivatgeschäfte ohne Grundgeschäft. Ein Koordinationskomitee überwacht die Einhaltung der Richtlinien und der Rechnungshof erstellt die notwendigen Gutachten. Sämtliche Gutachten und Entscheidungen werden im Sinne einer umfassenden Transparenz veröffentlicht.
Entsprechende Richtlinien
"Der Ball liegt jetzt bei den Oppositionsparteien im Nationalrat, die einen bundesweiten Beschluss aus wahltaktischen Gründen weiterhin blockieren! Ich fordere daher alle dazu auf nicht nur vom Spekulationsverbot zu reden, sondern auch endlich entsprechende Richtlinien zu beschließen!", so Wolfgang Sobotka.