Auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wurde von Tourismuslandesrat Jochen Danninger ein blau-gelbes Unterstützungspaket für die heimische Tourismuswirtschaft geschnürt. „Mit dem Unterstützungspaket in der Höhe von 22 Millionen Euro wollen wir die heimischen Betriebe finanziell entlasten, ihnen verstärkt Beratung zukommen lassen und eine Marketingoffensive für den Urlaub in Niederösterreich starten. Damit wollen wir Niederösterreich als die Naherholungsregion Nummer eins für Niederösterreicher und Wiener positionieren“, so Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Mit zusätzlichen Marketingmaßnahmen wollen wir vor allem Familien und Paare motivieren, ihren Sommerurlaub in Niederösterreich zu verbringen. „Wir leben in der schönsten Region Europas. Mit der kulturellen, kulinarischen und landschaftlichen Vielfalt hat Niederösterreich enorm viel zu bieten. Dieses Jahr gilt es, unser Bundesland neu zu entdecken und Ausflüge zu machen und den Urlaub hier zu verbringen. Die Gastgeberinnen und Gastgeber leisten tagtäglich Großartiges für ihre Gäste und unser Land“, unterstreicht Tourismuslandesrat Jochen Danninger.
„Die Gastronomie- und Tourismusbranche ist gerade am heftigsten von der Corona-Krise betroffen. Deshalb stellt das angekündigte Unterstützungspaket für die heimischen Betriebe, gerade für die Familien- und Kleinbetriebe in unserer Region, einen Lichtblick dar. Dieses beschlossene Paket ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die 327.531 Nächtigungen im Jahr 2019 zeigen, dass auch der Tourismus in unserem Bezirk Tulln eine wichtige Rolle spielt. Mit unseren x-beliebigen Ausflugszielen können wir den Urlaubern in unserer Region ein vielfältiges und breites Angebot für Freizeitaktivitäten bieten“, sind die Landtagsabgeordneten Christoph Kaufmann und Bernhard Heinreichsberger überzeugt.
Die Ausflugsdestinationen Garten Tulln werden am 15. Mai oder das Stift Klosterneuburg wird wieder am 1. Juli ihre Pforten öffnen können – nach strikter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Abstands- und Hygienebestimmungen.